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01. September 2020,
Ist eine Nachbesserung auf Ihrer Website notwendig?
Das EuGH hat entschieden: der simple Hinweis auf die Verwendung von Cookies reicht nicht mehr. Wer bisher seinen Website-Besuchern das Surfen erleichtern wollte und übliche Einstellungen zu den Cookies im Banner bereits vorausgewählt hat, der muss Änderungen einplanen. Vorausgewählte Einstellungen gelten künftig nicht mehr als wirksame Einwilligung.
Was ist zu tun?
Ein Cookie-Banner muss künftig Optionen bis hin zur Ablehnung anbieten. Dadurch muss der User aktiv werden und dadurch gilt seine Einwilligung als wirksam. Moderne CMS-Website- oder Shop-Systeme bieten meist vorgefertigte Banneroptionen, die sich einfach im Hintergrund ändern lassen. Die Umsetzung der Vorgaben hängt also an der Technik Ihrer Website.
Sollten Sie sich nicht sicher sein oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei uns!